Jüdische Landesverbände unterzeichnen einen neuen Staatsvertrag mit dem Land NRW

Engere Partnerschaft mit dem Land Nordrhein-Westfalen: Unterzeichnung des 6. Änderungsstaatsvertrages. Mit dem Änderungsvertrag reagieren die Vertragspartner auf verschiedene Entwicklungen in den vergangenen Jahren, die eine Anpassung des Staatsvertrags erforderlich machten.

05.04.2022


Am 5. April 2022 unterzeichneten die Vertreter der jüdischen Landesverbände in Nordrhein-Westfalen den Sechsten Änderungsvertrag zum Staatsvertrag mit dem Land NRW. In Anwesenheit des stellvertretenden Ministerpräsidenten Dr. Joachim Stamp und Staatssekretärs Nathanael Liminski setzten Ministerpräsident Hendrik Wüst und die Landesverbände der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, vertreten durch Dr. Oded Horowitz und Dr. Robert Neugröschel, und Westfalen, vertreten durch Zwi Rappoport und Grigory Rabinovich, sowie die Synagogen-Gemeinde Köln, vertreten durch Abraham Lehrer und Dr. Michael Rado, und der Landesverband der progressiven jüdischen Gemeinden in NRW, vertreten durch Alexandra Khariakova und Rafael Rothenberg, ihre Unterschriften unter den Vertrag.

Ministerpräsident Hendrik Wüst zur Unterzeichnung: „Mit diesem Staatsvertrag machen wir klar, dass jüdisches Leben in Deutschland nicht nur eine lange und bedeutende Geschichte hat, sondern auch eine gute Zukunft haben wird. Wir sind dankbar für das vertrauensvolle Verhältnis zwischen den jüdischen Landesverbänden und der Landesregierung. Die guten und zügigen Verhandlungen und das große Einvernehmen sind Ausdruck der guten Beziehungen, die das Land zur jüdischen Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen pflegt. Die Landesregierung wird diese Beziehungen auf Grundlage des neuen Änderungsvertrags weiter pflegen, fortentwickeln und intensivieren.“

Abraham Lehrer, Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln und Vize-Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland betont: „Das Land NRW hat sich einmal mehr als verlässlicher Partner der jüdischen Gemeinschaft erwiesen. Der neue Staatsvertrag sichert eine erfolgreiche Arbeit der jüdischen Gemeinden für die nächsten Jahre. Ministerpräsident Wüst gilt Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein K.d.ö.R. Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe K.d.ö.R. Synagogen-Gemeinde Köln K.d.ö.R. Landesverband der Progressiven Jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen e.V. daher unser aufrichtiger Dank. Auch er hat sich in den wenigen Monaten seiner Amtszeit als ein guter Freund der Jüdischen Gemeinden bewiesen.“

„Es ist ein besonderer Tag!“ so Dr. Oded Horowitz, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein. „Die Unterzeichnung des Sechsten Änderungsvertrages ist ein wichtiges Signal zur Unterstützung der jüdischen Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen. Das Land hat gerade in Zeiten großer Verunsicherung erneut klargemacht, dass es fest an der Seite von Jüdinnen und Juden steht. Wir danken dem Ministerpräsidenten und der Landesregierung für den gemeinsamen Einsatz, Jüdische Gemeinden in unserem Land sicherer zu machen und für die Zukunft zu stärken.“ so Dr. Horowitz weiter.

Zwi Rappoport, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe, sieht in der Unterzeichnung des Vertrags „(...) die gewachsenen freundschaftlichen Beziehungen des Landes mit den Jüdischen Gemeinden in NRW gefestigt und fortentwickelt. Unser Dank gilt Herrn Ministerpräsident Wüst und der gesamten Landesregierung, die gerade in Zeiten wachsender antisemitischer Bedrohungen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung jüdischen Lebens in Nordrhein- Westfalen geleistet haben.“

„Wir sind dankbar, dass die liberalen jüdischen Gemeinden im Land Teil dieses Staatsvertrages sind. Ausdrücklich gilt unser Dank dem Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen für diese Möglichkeit.“ so Alexandra Khariakova, Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes der progressiven jüdischen Gemeinden in NRW zur Unterzeichnung des Vertrags.

In Nordrhein-Westfalen lebt heute mit über 26.000 Jüdinnen und Juden die größte jüdische Gemeinschaft in Deutschland. Sie sind Mitglieder in 22 Jüdischen Gemeinden, die von den vier jüdischen Landesverbänden vertreten werden. Der erste Staatsvertrag zwischen dem Land NRW und den Verbänden wurde 1993 geschlossen und in regelmäßigen Abständen erneuert und angepasst.